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Es ist Ende Juni, die Hälfte des Jahres ist vorbei – und ich wette, dass ein guter Teil von euch die THG-Prämie für 2026 (noch) nicht beantragt hat. Kein Vorwurf: Das Thema ist weniger bekannt als ein neues Auto von VW oder Porsche. Aber es geht um Geld, das dir zusteht. Und der Aufwand? Keine fünf Minuten. Und das einmal im Jahr.

Was ist die THG-Prämie überhaupt?

THG steht für Treibhausgas. Das Grundprinzip: Mineralölfirmen, die in Österreich Diesel oder Benzin verkaufen (OMV zum Beispiel), müssen ihre CO₂-Emissionen schrittweise senken. Aktuell um acht Prozent im Vergleich zu einem festgelegten Referenzwert. Bis 2030 steigt die Quote auf 13 Prozent. Schaffen die das nicht, werden saftige Strafzahlungen fällig – 600 Euro pro Tonne CO₂.

Und hier kommst du ins Spiel: Dein E-Auto spart CO₂ gegenüber einem Verbrenner ein. Diese Einsparung wird als Zertifikat gebündelt und an die Mineralölkonzerne verkauft. Die zahlen dafür – und du bekommst einen Teil davon als Prämie ausbezahlt.

Wichtig: Das ist keine Förderung im klassischen Sinn. Das Geld kommt nicht vom Staat, sondern von den Ölkonzernen. Die Rechtsgrundlage ist die österreichische Kraftstoffverordnung (KVO), die seit Jänner 2023 auch Privatpersonen den Zugang ermöglicht.

Und das Beste: Für Privatpersonen ist die Prämie steuerfrei, da sie nicht als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Du musst sie nicht einmal in der Steuererklärung angeben.

Wie viel Geld gibt es 2026?

Aktuell liegt die THG-Prämie bei rund 130 Euro für das Jahr 2026, als Sofortauszahlung bei 115 Euro. Realistisch landen die meisten Privatpersonen bei 100 bis 130 Euro pro Jahr. Je nach Anbieter und gewähltem Modell gibt es drei Varianten:

  • Sofortauszahlung: ca. 75–115 Euro. Das Geld landet innerhalb weniger Wochen auf deinem Konto – dafür bekommst du etwas weniger.

  • Fix-Prämie: ca. 100–130 Euro. Garantierter Betrag, aber Auszahlung erst nach der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt (UBA) – typischerweise im Herbst des Folgejahres.

  • Flex-Prämie: Variabler Betrag, abhängig vom tatsächlichen Verkaufserlös. Kann höher ausfallen, birgt aber ein gewisses Risiko.

Sonderfall Wallbox mit MID-Zähler: Wer einen MID-konformen Zähler an der Wallbox hat und mehr als 10.000 kWh pro Jahr lädt, kann ein individuelles Angebot auf kWh-Basis bekommen – da sind dann auch mal 160 Euro oder mehr drin. Für die meisten E-Auto-Fahrer mit normalem Verbrauch ist die Pauschale aber der Standard: Das UBA rechnet mit 1.500 kWh pro Jahr, unabhängig davon, wie viele Kilometer du tatsächlich fährst. Und 10.000 kWh pro Jahr ist schon viel und rechnet sich ohnehin wahrscheinlich nur für extreme Vielfahrer, die hauptsächlich zuhause laden.

Ja: 100 bis 130 Euro klingen nicht nach viel. Aber es ist Geld, das dir zusteht, steuerfrei ist und defacto null Aufwand kostet. Auf zehn Jahre gerechnet sind das locker rund 1.000 Euro – für ein paar Klicks. Wer das liegen lässt, verschenkt es im wahrsten Sinne des Wortes.

Wer bekommt die THG-Prämie?

Die Voraussetzungen sind einfach:

  • Du bist Zulassungsbesitzer eines rein elektrischen, mehrspurigen Fahrzeugs (BEV) mit österreichischer Zulassung.

  • Auch Leasing-Fahrzeuge sind berechtigt, solange dein Name im Zulassungsschein eingetragen ist.

  • Es ist egal, ob das Auto neu oder gebraucht gekauft wurde.

  • Die Prämie wird einmal pro Kalenderjahr und Fahrzeug beantragt.

  • Die Höhe hängt davon ab, wie lange das E-Auto im Kalenderjahr auf deinen Namen zugelassen ist – sie wird anteilig berechnet.

Nicht berechtigt bist du, wenn du ausschließlich an öffentlichen Ladestationen ladest – denn dort kassiert der Ladestationsbetreiber die Quote. So sieht es die österreichische Kraftstoffverordnung vor. Wer zu Hause an der Wallbox oder am Firmenstellplatz lädt, ist berechtigt. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Anträge scheitern – also unbedingt im Hinterkopf behalten.

Step-by-Step: So beantragst du die THG-Prämie

Privatpersonen können die Quote nicht selbst beim Staat einreichen – das UBA zertifiziert erst ab 100.000 kWh, das entspricht etwa 70 Fahrzeugen. Deshalb brauchst du einen Vermittler. Der Prozess ist aber denkbar einfach:

Schritt 1: Anbieter auswählen. Vergleiche Fix-Prämie, Flex-Prämie und Sofortauszahlung. Schau dir die AGB an – manche Anbieter binden dich für zwei Jahre.

Schritt 2: Online registrieren. Gehe auf die Website des Anbieters und gib deine persönlichen Daten ein.

Schritt 3: Zulassungsschein hochladen. Ein Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite reicht. Dein Name muss als Fahrzeughalter aufscheinen.

Schritt 4: Bankdaten angeben. IBAN hinterlegen, Formular abschicken – fertig.

Das war's. Der Anbieter erledigt die Bündelung, Einreichung beim UBA und den Verkauf der Zertifikate.

Wann kommt das Geld? Das hängt vom gewählten Modell ab:

  • Sofortauszahlung: Innerhalb von zwei Wochen bis 30 Tagen, je nach Anbieter – dafür etwas weniger Geld. Bei mir sind es rund 30 Tage bei der Wien Energie.

  • Reguläre Auszahlung: Spätestens bis zum 30. September des Folgejahres – also für 2026 bis September 2027.

Frist nicht vergessen: Die THG-Prämie für das Kalenderjahr 2026 kann bis 15. Jänner 2027 beantragt werden. Manche Anbieter setzen eigene Fristen schon im Oktober oder November an, also nicht warten.

Welche Anbieter gibt es in Österreich?

Der Markt ist in den letzten Jahren gewachsen. Hier eine Auswahl der relevanten Anbieter, die explizit in Österreich aktiv sind:

  • ePuls – Sofortprämie 112 Euro (NOW-Variante), höhere Prämie von 122 Euro mit Auszahlung nach UBA-Zertifizierung

  • INSTADRIVE – Fix-Prämie 100 Euro, Express-Prämie 75 Euro (30 Werktage)

  • carbonify – einer der größten Anbieter in Österreich, arbeitet auch als Partner hinter Wien Energie und Salzburg AG

  • Wien Energie (über carbonify) – Auszahlung binnen 30 Tagen

  • Quotlix – 80% des Verkaufserlöses, plus Freunde-werben-Freunde-Bonus

  • LM Energy – Ladestellenbonus von 160 Euro bei nachgewiesener Wallbox-Nutzung

  • Elektrovorteil – Fixprämie, guter Ruf in der Community

  • ARBÖ / ÖAMTC – über jeweilige Partner, teils Mitgliedervorteil

Mein Tipp: Lass dich nicht von Slogans wie „bis zu 670 Euro" blenden. Realistisch sind aktuell bis 130 Euro Fixprämie pro Kalenderjahr. Wer deutlich mehr verspricht, meint entweder eine Flex-Prämie (mit Risiko) oder rechnet Neukundenboni rein, die es nur einmal gibt.

Achte auf drei Dinge: Garantierte Auszahlungshöhe, keine versteckte Vertragsbindung über zwei Jahre und transparente AGB. Wer das beachtet, macht nichts falsch.

Sonderfall: Firmenwagen und Fuhrpark

Fährst du einen E-Firmenauto? Dann kommt es darauf an, wer im Zulassungsschein steht:

  • Du bist als Halter eingetragen: Du kannst die Prämie selbst beantragen – und als Privatperson steuerfrei kassieren.

  • Das Unternehmen ist Halter: Die THG-Prämie zählt als Betriebseinnahme und muss versteuert werden. Aber: Auch Unternehmen können für jedes E-Fahrzeug im Fuhrpark die Prämie beantragen.

Für Unternehmen mit mehreren E-Fahrzeugen wird es interessant: Für jedes qualifizierte Fahrzeug in der Firmenflotte kann jährlich eine Prämie beantragt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder gemietet ist – ausschlaggebend ist allein, dass es rein elektrisch betrieben wird und das Unternehmen als Halter eingetragen ist.

Größere Flotten ab ca. 10-11 Fahrzeugen bekommen bei vielen Anbietern individuelle Angebote, die über den Pauschalpreis hinausgehen. Wer als Fuhrparkverantwortlicher die THG-Prämie noch nicht am Schirm hat, verschenkt Geld (!).

Und was ist mit „bündeln über den Arbeitgeber"? Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern an, die THG-Prämien gesammelt einzureichen. Das kann Sinn ergeben, wenn der Arbeitgeber einen Anbieter mit besseren Konditionen für Großkunden nutzt. Klär aber vorher ab: Bekommst du das Geld direkt, oder geht es in irgendeinen Firmenpool? Und: Wenn du als Privatperson im Zulassungsschein stehst, bleibt die Entscheidung bei dir – der Arbeitgeber kann dich nicht verpflichten, über seinen Anbieter einzureichen.

Die häufigsten Fehler – und wie du sie vermeidest

Fehler 1: „Hab ich letztes Jahr gemacht, passt." Die Prämie muss (!) jedes Jahr neu beantragt werden. Sie wird nicht automatisch verlängert – es sei denn, du hast einen Mehrjahresvertrag.

Fehler 2: Auf unrealistische Versprechen hereinfallen. Variable Prämien können höher ausfallen, aber auch deutlich niedriger. Wer Planungssicherheit will, nimmt die Fix-Prämie.

Fehler 3: Fahrzeugverkauf nicht melden. Wenn du dein E-Auto während des Jahres verkaufst, musst du das dem Anbieter mitteilen. Die Prämie wird anteilig berechnet – und der neue Besitzer hat Anspruch auf seinen Anteil.

Fehler 4: AGB nicht lesen. Manche Anbieter binden dich unbemerkt für zwei Quotenjahre. Wer im Mai 2026 abschließt, sitzt dann bis 2028 fest – und die Prämie fürs zweite Jahr steht oft noch gar nicht fest. Bevor du unterschreibst: Schau dir die Vertragslaufzeit an und ob du nach dem ersten Jahr kündigen kannst.

Fazit: 5 Minuten Aufwand und steuerfreies Geld

Die THG-Prämie ist kein Gamechanger, der dich reich macht. Aber sie ist einer der einfachsten No-Brainers in der E-Auto-Welt: Kein Risiko, kein Aufwand, steuerfrei für Privatpersonen, und du tust nebenbei auch noch was für den Klimaschutz – weil du die Mineralölkonzerne zur Kassa bittest.

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt: Die Hälfte des Jahres ist vorbei, die Anbieter sind aktiv, und wer jetzt einreicht, hat es erledigt. Wer sich für die Sofortauszahlung entscheidet, hat das Geld in zwei bis vier Wochen am Konto.

Also: Zulassungsschein raussuchen, Foto machen, hochladen, fertig. Und nächstes Jahr dasselbe nochmal. Mach es dir zur Gewohnheit – wie den SNAP-Tarif fürs Laden zwischen 10 und 16 Uhr. Jeder Euro zählt.

Ich habe meine THG-Prämie bei Wien Energie eingereicht. Keine fünf Minuten hat der Prozess gedauert. Für diese Empfehlung bekomme ich übrigens kein Geld 😉

Hast du deine THG-Prämie für 2026 schon beantragt? Wenn ja: Bei welchem Anbieter? Schreib mir – ich bin neugierig, wie deine Erfahrung ist.

Bis bald,
Marijan

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