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Bisher waren E-Firmenautos steuerlich besonders attraktiv, weil für die private Nutzung eines Fahrzeugs mit 0 g CO2-Ausstoß kein Sachbezug anfiel. Genau dieser Vorteil könnte nun wegfallen. Damit stellt sich nicht nur die Frage, wie teuer die Änderung für Unternehmen wird, sondern auch, ob sie klimapolitisch überhaupt sinnvoll ist.

Was ist der Sachbezug?

Wenn ein Firmenfahrzeug auch privat genutzt werden darf, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil wird als Sachbezug bezeichnet und muss in vielen Fällen versteuert werden. Die Regelung betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel GmbHs.

Bei klassischen Firmenfahrzeugen mit CO2-Ausstoß gilt bereits heute ein Sachbezugswert. Elektroautos mit 0 g CO2-Ausstoß waren bisher davon befreit. Genau diese Sonderstellung steht nun offenbar zur Diskussion. Der Grund? Österreich macht bei Rekordsteuereinnahmen trotzdem Schulden. Doch statt bei den Ausgaben zu sparen, werden nicht nur neue Steuern erfunden, sondern aktuell Regelungen schlicht abgeschafft.

Die bisherige Regelung für Elektroautos

Derzeit gilt für rein elektrische Firmenfahrzeuge ein Sachbezugswert von 0 Prozent. Das bedeutet: Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, fällt dafür aktuell kein monatlicher Sachbezug an. Das war ein wichtiger steuerlicher Anreiz für Unternehmen, auf emissionsfreie Fahrzeuge umzusteigen.

Bei Fahrzeugen mit niedrigem CO2-Ausstoß gelten 1,5 Prozent Sachbezug, bei höheren Emissionen 2 Prozent. Die Bemessungsgrundlage ist der tatsächliche Anschaffungspreis inklusive Umsatzsteuer und NoVA. Schon heute ist damit klar: Je stärker ein Fahrzeug emissionsabhängig besteuert wird, desto größer ist der finanzielle Unterschied zwischen Verbrennern und E-Autos.

Was sich ab 2027 ändern könnte

Laut denPlänen möchte die Regierung im Rahmen des Doppelbudgets 2027/2028 den steuerfreien Sachbezug für Elektrofahrzeuge abschaffen oder zumindest deutlich reduzieren. Zum aktuellen Zeitpunkt ist diese Änderung noch nicht gesetzlich beschlossen, sondern nur angekündigt.

Im Raum steht für 2028 ein Sachbezugswert von 0,75 Prozent. Für 2027 könnte der Wert niedriger ausfallen oder erst im Lauf des Jahres greifen. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen. Klar ist aber schon jetzt: Der steuerliche Vorteil von E-Autos als Firmenwagen würde dadurch deutlich kleiner.

Was das für Unternehmen bedeutet

Für Unternehmen hätte die geplante Änderung unmittelbare finanzielle Folgen. Wenn ein bisher steuerfreier Vorteil plötzlich als Sachbezug versteuert werden muss, steigen die laufenden Kosten. Je nach Fahrzeugwert und betrieblicher Struktur kann das schnell mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen.

Besonders relevant ist das für Gesellschafter-Geschäftsführer, die bisher keinen oder nur einen geringen Geschäftsführerbezug erhalten. In solchen Fällen könnte durch den neuen Sachbezug erstmals eine laufende Lohnverrechnung erforderlich werden. Zusätzlich können lohnabhängige Abgaben wie DB, DZ und Kommunalsteuer anfallen, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden.

Halber Sachbezug nur mit Nachweis

Wie bei anderen Firmenfahrzeugen könnte auch bei Elektroautos künftig ein halber Sachbezug möglich sein. Voraussetzung wäre, dass die private Nutzung im Jahresdurchschnitt unter 6.000 Kilometern liegt, also höchstens 500 Kilometer pro Monat.

Dafür ist ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch notwendig. Ohne nachvollziehbaren Nachweis wird in der Praxis kein halber Sachbezug anerkannt. Das gilt nicht nur bei Elektrofahrzeugen, sondern grundsätzlich dann, wenn die private Nutzung eines Firmenwagens steuerlich reduziert angesetzt werden soll.

Mehr als eine Steuerfrage

Doch der Sachbezug ist nicht nur ein Thema für die Lohnverrechnung, sondern auch eine Frage der politischen Richtung. Österreich und die EU haben klare Klimaziele, und gerade der Verkehrsbereich spielt für die Emissionsreduktion eine zentrale Rolle. Die Elektrifizierung des Verkehrs gilt dabei als wichtiger Hebel.

Wenn der Staat ausgerechnet Elektrofirmenwagen steuerlich unattraktiver macht, sendet er ein widersprüchliches Signal. Einerseits soll der Ausstoß von Emissionen sinken, andererseits wird ein zentrales Instrument für den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität geschwächt. Das kann dazu führen, dass Unternehmen bei der Fahrzeugwahl wieder stärker auf Verbrenner setzen könnten.

Warum das auch den Staat betrifft

Der Punkt ist nicht nur aus Unternehmenssicht relevant. Auch für den Staat selbst kann die Maßnahme langfristig kontraproduktiv sein. Je langsamer der Umstieg auf E-Mobilität verläuft, desto länger bleibt der fossile Verkehr ein Thema. Das bedeutet auch: Die politische und finanzielle Belastung für Maßnahmen rund um den klassischen Kraftstoffverkehr bleibt hoch.

Solange der Staat den fossilen Verkehr in irgendeiner Form weiterhin mittragen oder abfedern muss, wirkt es wenig konsistent, gleichzeitig emissionsfreie Firmenautos steuerlich zu verschlechtern. Kurzfristig bringt eine neue Belastung zwar Mehreinnahmen. Langfristig kann sie aber den Wandel hin zu einem klimafreundlicheren Verkehrssektor bremsen.

Was aktuell offen ist

Noch ist die geplante Regelung nicht beschlossen. Offen bleibt unter anderem, ob für Elektrofahrzeuge künftig ebenfalls eine Deckelung vorgesehen wird und wie hoch der konkrete Sachbezugswert tatsächlich ausfallen soll. Auch der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht final geklärt.

Für Unternehmen bedeutet das: Aufmerksam bleiben, aber noch keine vorschnellen Schlussfolgerungen ziehen. Wer bereits E-Autos im Einsatz hat oder neue Fuhrparkentscheidungen plant, sollte die mögliche steuerliche Entwicklung in den kommenden Monaten genau beobachten.

Fazit

Die mögliche Abschaffung des steuerfreien Sachbezugs für E-Autos ist mehr als nur eine steuerliche Detailfrage. Sie betrifft die Kostenstruktur von Unternehmen, die Lohnverrechnung bei Geschäftsführern und die Attraktivität von Elektrofahrzeugen als Firmenwagen.

Vor allem aber wirft die geplante Änderung eine grundsätzliche Frage auf: Will der Staat den Verkehr elektrifizieren oder nicht? Wer Emissionen senken will, sollte den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität fördern und nicht zusätzlich erschweren. Genau deshalb ist die Diskussion um den Sachbezug für E-Autos auch eine Debatte über Klimapolitik, Standortpolitik und budgetäre Prioritäten.

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